Solarspitzen-Gesetz 2025: Das ändert sich für Photovoltaik-Betreiber

Solarspitzen-Gesetz 2025: Das ändert sich für Photovoltaik-Betreiber

Das neue Solarspitzen-Gesetz wurde am 31. Januar 2025 beschlossen und soll voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft treten. Die neuen Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und die Nutzung von Stromspeichern. Hier erfahrt ihr, welche Änderungen euch erwarten und worauf ihr achten müsst.

Die wichtigsten Neuerungen des Solarspitzen-Gesetzes

1. Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht

Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle neuen PV-Anlagen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet sein. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Leistungseinschränkungen rechnen:

  • Ohne Smart Meter und Steuerbox wird die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung begrenzt.

2. Keine Einspeisevergütung bei negativem Strompreis

Ein entscheidender Punkt: Wenn der Strompreis negativ ist, gibt es keine Einspeisevergütung mehr. Das bedeutet, dass Betreiber in Zeiten von Überproduktion den Strom entweder selbst nutzen oder speichern sollten.

3. Senkung der Einspeisevergütung um bis zu 30 %

Durch die neuen Regelungen könnten Haushalte mit PV-Anlagen bis zu 30 % weniger Einspeisevergütung erhalten. Umso wichtiger ist es, auf eine moderne PV-Komplettlösung mit Smart Meter und Energiemanagement zu setzen.

4. Flexiblere Direktvermarktung

Gute Nachrichten für Betreiber von PV-Anlagen: In Zukunft darf nicht nur selbst erzeugter Solarstrom, sondern auch aus dem Netz bezogener Strom in den Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden.

5. Neue Steuerungsvorgaben für Netzbetreiber

  • Netzbetreiber müssen Solaranlagen mit mehr als 100 kW fernsteuern und jährlich testen.
  • Für kleinere Anlagen unter 100 kW gilt die Pflicht ab 2026.
  • Wenn die Steuerung nicht funktioniert, darf der Netzbetreiber die Anlage vom Netz trennen.

6. Verpflichtung zu intelligenten Messsystemen (iMSys)

Das Gesetz schreibt eine flächendeckende Nutzung intelligenter Messsysteme vor:

  • Bis Ende 2026: 90 % der neuen Anlagen unter 100 kW müssen iMSys nutzen.
  • Bis Ende 2028: 50 % der seit 2018 installierten Anlagen müssen nachgerüstet werden.
  • Alle Anlagen ab 7 kW Leistung müssen steuerbar sein.

7. Höhere Kosten für intelligente Messsysteme

Die Kosten für Smart Meter und Steuerung steigen deutlich:

  • 2-15 kW: von 20 € auf 50 €
  • 15-25 kW: von 50 € auf 90 €
  • 25-100 kW: von 120 € auf 140 €
  • Zusätzliche Steuerungseinrichtung: 50 € pro Jahr

8. Neue Regelungen für Stromspeicher

Das Gesetz bringt zwei neue Optionen für die Nutzung von Stromspeichern:

  • Pauschaloption (für Anlagen bis 30 kW): Statt einer stundenbasierten Abrechnung wird eine feste Einspeisemenge von 500 kWh pro kW PV-Leistung pro Jahr vergütet.
  • Abgrenzungsoption: Für größere Anlagen mit exakter Messung.

Beide Optionen erlauben es, nicht nur Solarstrom, sondern auch Netzstrom zu speichern und gezielt zu vermarkten.

Gilt das Gesetz auch für Bestandsanlagen? Das Solarspitzen-Gesetz gilt hauptsächlich für neue PV-Anlagen, die nach dem Inkrafttreten in Betrieb genommen werden. Für Bestandsanlagen gelten die bisherigen Regelungen – es sei denn, die Betreiber entscheiden sich freiwillig für das neue Modell.

Fazit: Handeln ist gefragt!

Das neue Solarspitzen-Gesetz verändert den PV-Markt erheblich. Die Investition in intelligente Messsysteme und Energiemanagement wird wichtiger denn je. Wer eine effiziente PV-Anlage mit Speicher plant, kann langfristig profitieren – trotz der künftigen Herausforderungen.Jetzt informieren & die passende PV-Lösung sichern!

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